Die Herzgruppen Deutschlands

Eine Herzgruppe ist eine ärztlich betreute und durch einen qualifizierten Übungsleiter geleitete Gruppe von maximal 20 Herz­patienten, die sich mindestens einmal pro Woche zum Bewegungstraining (Rehabilita­tionssport) trifft. Dabei werden gemäß des ganzheitlichen Ansatzes in der Rehabilitation auch Elemente aus den Bereichen Stress­bewältigung / Entspannungs­verfahren, gesunde Ernährung / Gewichts­reduktion sowie regelmäßige krankheits­bezogene Informationen in Form von gesundheits­bildenden Maßnahmen durchgeführt.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die vom zuständigen Kostenträger (Kranken­versicherung oder Rentenversicherung) vor Teilnahmebeginn genehmigt werden muss.

In Deutschland gibt es rd. 6.000 Herzgruppen, in denen etwa 120.000 Patienten Rehabilitationssport betreiben. Innerhalb der DGPR werden die Herzgruppen von den Landesorganisationen der DGPR betreut.

Beitrag zu Herzinsuffizienzgruppen in Zeitschrift "HERZ heute" veröffentlicht

13.09.2021: In der aktuellen Ausgabe der Patientenzeitschrift HERZ Heute der Deutschen Herzstiftung wurde ein Artikel über das Konzept der Herzinsuffizienzgruppen der DGPR veröffentlicht. Autoren sind die DGPR-Präsidiumsmitglieder Gunnar Thome und Dr. Robert Nechwatal. Im Beitrag stellen die Autoren das Konzept vor und erklären, wie damit die Versorgungslücke für Patienten mit Herzschwäche geschlossen werden soll.

Download: Rehasport jetzt auch für Patienten mit Herzschwäche (PDF)

Neue Vergütungssätze für Herzgruppen ab 01.01.2021

Mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) wurden neue Vergütungssätze im Rehabilitationssport vereinbart. Ab 01.01.2021 gelten neue Vergütungssätze, für die bis zum 30.06.2021 ein Corona-Zuschlag von 10% gezahlt wird. Ab dem 01.07.2021 gelten die regulären Vergütungssätze.

Pos.-Nr.

Bezeichnung

Preis 2020


in EUR

Ab 01.07.2021


in EUR

01.01. – 30.06.2021
mit Corona-
Zuschlag 10%

in EUR

604504

Rehabilitationssport
in Herzgruppen

8,80

9,20

10,12

604508

Rehabilitationssport
in Kinderherzgruppen

16,60

17,00

18,70

604514

Rehabilitationssport
in Herzinsuffizienzgruppen

16,60

17,00

18,70

604711 -604718

Gesundheitsbildungs-
maßnahmen in Herzgruppen

9,00

9,00

9,90

Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2022 gültig.

Bitte beachten Sie, dass auf Landesebene von den DGPR-Landesorganisationen mit den Primärkassen davon abweichende Vergütungssätze vereinbart werden können. Die Ergebnisse der Verhandlungen auf Landesebene werden auf den Internetseiten der Landesorganisationen veröffentlicht.

Herzinsuffizienzgruppen können seit dem 01.01.2020 gegründet und durch die Einführung einer neuen Positionsnummer (604514) mit einem höheren Vergütungssatz abgerechnet werden. Ermöglicht wurde dies durch die Vorlage eines DGPR-Positionspapiers, das vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) geprüft und im Herbst 2019 allen gesetzlichen Krankenkassen sowie der DRV Bund zur Verfügung gestellt wurde. Das Positionspapier ist im Mitgliederbereich als Download verfügbar.

Interessierte Vereine, Rehabilitationseinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen können sich bereits jetzt bei den Landesorganisationen der DGPR nach den Gründungsvoraussetzungen für Herzinsuffizienzgruppen informieren.

Hartwig Gauder, ehemaliger Olympiasieger im Gehen, gestorben

DGPR trauert um langjährigen Wegbegleiter der Herzgruppen

Hartwig Gauder (* 10. November 1954 in Vaihingen an der Enz, Baden-Württemberg) ist tot. Der Olympiasieger im 50-Km-Gehen 1980 in Moskau, der seit 1997 mit einem Spenderherz lebte, ist am 22. April 2020 im Alter von 65 Jahren in Erfurt an einem Herzinfarkt gestorben.

Wir trauern um einen wunderbaren Menschen, einen langjährigen Wegbegleiter der Herzgruppen der DGPR, eine unvergessene Sportlegende und einen unermüdlichen Kämpfer – Hartwig Gauder.

Als herztransplantierter Patient, als Buchautor „Zwei Leben, drei Herzen – vom Olymp zum heiligen Berg“ und gemäß seinem Motto: „Fürchte dich nicht langsam zu gehen, fürchte dich stehen zu bleiben“ war er ein guter Ratgeber und Freund der Herzgruppen. Als Olympiasieger, Welt- und Europameister nutzte er seine Popularität, um anderen zu helfen und sie zu unterstützen.

Als Mitbegründer der Walkingbewegung in Deutschland fand er seinen Weg zu den Herzgruppen der DGPR. Seine Verbundenheit zur DGPR-Phase III der Herzgruppen zeigt sich u.a. in den Herzgruppenprodukten „Vision 2 - Gesundes Herz“ und dem „Herzgruppenfilm“*. In vielen gemeinsamen deutschlandweiten Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen der Landesorganisationen der DGPR war er als Referent, Motivator und Lehrmeister tätig. Viele gemeinsame Erlebnisse und wertvolle Gespräche werden ihn unvergessen machen.

Auch als Mitbegründer der Vereine „Sportler für Organspende“ und „Kinderhilfe Organtransplantation“ setzte er sich für das Thema Organspende ein, eine für ihn bekannte Situation, die ihm „das Zweite Leben“ schenkte. Nach einem Infarkt hörte sein „drittes Herz“, wie er das ihm geschenkte Organ nannte, am 22. April auf zu schlagen.

Die DGPR und ihre Landesorganisationen werden ihn vermissen. Sein Vermächtnis werden wir in Ehren halten. Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Familie.

Dipl. Med. Olaf Haberecht
ehemaliger Sprecher DGPR-Phase III
Vorsitzender LVPR von Herz-Kreislauferkrankungen Sachsen-Anhalt/ Thüringen e.V.

*Das Video wurde im Jahr 2012 für die DGPR in Zusammenarbeit von Hartwig Gauder und Olaf Haberecht produziert. Herzgruppenfilm anschauen auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=KEOz5IzEIgQ&feature=emb_logo

Ein ausführliches Porträt über Hartwig Gauder finden Sie auf der Internetseite des Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. (LVPR): https://www.lvpr.info/service/prominente-unterst%C3%BCtzung/hardwig-gauder.html

DGPR-Konzeption zur Zukunft der Herzgruppen - Artikel in der Neuen Ruhr Zeitung vom 30.11.2019

Gegenwärtig ist für die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen die ständige Anwesenheit des Arztes erforderlich. Dies führt in vielen Herzgruppen dazu, dass die Suche nach einem Arzt sich als sehr schwierig erweist, da dieser neben seinen beruflichen Verpflichtungen nur begrenzt Zeit für ein Engagement in Herzgruppen aufbringen kann. Die DGPR hat vor diesem Hintergrund ein Konzept erarbeitet, nachdem ein Arzt nur noch bei Patienten mit hohem kardiovaskulärem Ereignisrisiko (insbesondere sind dies schwer herzinsuffiziente Patienten) während der Übungsstunde ständig anwesend sein muss, um Überlastungssituationen des Patienten zu vermeiden. Bei Patienten mit weniger schwerwiegenden Herz-Kreislauferkrankungen soll der Herzgruppenarzt zukünftig gemeinsam mit dem Übungsleiter entscheiden, wie häufig seine Anwesenheit erforderlich ist. Die konzeptionellen Überlegungen der DGPR, auf die der Artikel in der Neuen Ruhr Zeitung verweist, wurden bereits in 2018 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, den federführenden Kostenträgern (Verband der Ersatzkassen, AOK-Bundesverband, Deutsche Rentenversicherung Bund) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit übersendet. Eine Veröffentlichung der wesentlichen konzeptionellen Voraussetzungen erfolgte in der Zeitschrift Diabetes, Stoffwechsel und Herz und ist hier als Download verfügbar.

Download Artikel aus der Neuen Ruhr Zeitung vom 30.11.2019

Download Original-Beitrag in Diabetes, Stoffwechsel und Herz, Band 27, Ausgabe 6/2018

Herzgruppen für Patienten mit hohem kardiovaskulärem Ereignisrisiko – Herzinsuffizienzgruppen

Die DGPR hat im Sommer 2019 einen Artikel über Herzinsuffizienzgruppen in der Zeitschrift Diabetes, Stoffwechsel und Herz veröffentlicht. Patienten mit hohem kardiovaskulärem Ereignisrisiko, vornehmlich schwer herzinsuffiziente Patienten, können in regulären Herzgruppen nicht aufgenommen werden, weil sie nicht ausreichend belastbar sind und eine intensivere Betreuung benötigen. Vor diesem Hintergrund hat die DGPR die Grundlagen für Herzinsuffizienzgruppen erarbeitet, die auf die Bedürfnisse dieser Hochrisikopatienten ihren Fokus setzt. Ausführliche Informationen enthält das DGPR-Positionspapier "Die Herzinsuffizienzgruppe", das im Mitgliederbereich als Download zur Verfügung steht. Ab 2020 können auf dieser Basis erste Herzinsuffizienzgruppen gegründet werden. Weitere Auskünfte erteilen die Landesorganisationen der DGPR, die als anerkennende Stellen für zukünftige Herzinsuffizienzgruppen in Frage kommen.

Download Original-Beitrag Diabetes, Stoffwechsel und Herz, Band 28,4/2019

Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport - überarbeitete Fassung zum 01.01.2020 in Kraft getreten

In 2019 hat eine Arbeitsgruppe aus Rehabilitationssportträgerverbänden - darunter die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) - auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Qualifikationsanforderungen für Übungsleiter/-innen im Rehabilitationssport überarbeitet. Die überarbeitete Publikation ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Neu aufgenommmen wurden u.a. die Aus- und Fortbildungslehrgänge der DGPR-Landesorganisationen im Bereich des Herzgruppenleiters mit Schwerpunkt Innere Medizin.

Die Publikation enthält eine Übersichtstabelle über alle anerkannten Aus- und Fortbildungslehrgänge, die von den einzelnen Rehabilitationssportträgerverbänden durchgeführt werden. Die hier aufgeführten Qualifikationen werden gegenseitig anerkannt. Auf diese Weise schafft die aktualisierte Tabelle mehr Transparenz für Übungsleiter/-innen, Vereine und anerkennende Stellen, die Aus- und Fortbildungen durchführen.

Download BAR-Publikation "Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport" vom 01.01.2020

Curriculum Herzinsuffizienztrainer der DGPR

Im Mai 2019 hat die DGPR ein Curriculum für Übungsleiter erarbeitet, die in Herzinsuffizienzgruppen tätig werden wollen. Das Curriculum HerzinsuffizienztrainerDGPR steht für Mitglieder als Download im Mitgliederbereich zur Verfügung. Viele Landesorganisationen bieten die Übungsleiter-Fortbildung erstmals in 2020 an. Zur Fortbildung zugelassen werden Übungsleiter, die über eine Qualifikation verfügen, wie sie in der BAR-Publikation „Qualifikationsanforderungen
Übungsleiter/in im Rehabilitationssport“ vom 01.01.2020 aufgeführt sind. Dies sind insbesondere folgende Qualifikationen/Abschlüsse:

• Herzgruppenleiter der DGPR
• Neu: HerzgruppenleiterDGPR – Innere Medizin
• Übungsleiter B Sport in der Rehabilitation - Sport in Herzgruppen
• Übungsleiter B Sport in der Rehabilitation - Innere Medizin
• Sporttherapeut DVGS Innere Erkrankungen
• Diplom-Sportwissenschaftler (Schwerpunkt Prävention und Rehabilitation) oder vergleichbare berufliche Qualifikation.

Informationen zu Herzinsuffizienzgruppen und zur Übungsleiter-Fortbildung erteilen die Landesorganisationen der DGPR. Das DGPR-Positionspapier "Die Herzinsuffizienzgruppe" steht Mitgliedern ebenfalls als Download im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Herzgruppen in Deutschland: Hintergründe, Rahmenbedingungen und aktuelle Situation

Die DGPR hat im November 2018 einen Artikel über Herzgruppen in Deutschland in der Zeitschrift Diabetes, Stoffwechsel und Herz veröffentlicht. Der Artikel gibt einen Überblick über die Anfänge der Herzgruppen bis hin zur aktuellen Situation. Es werden differenzierte Herzgruppenmodelle skizziert, in denen der Arzt zukünftig unterschiedlich stark involviert sein könnte. Wesentliches Kriterium hierbei ist der Schweregrad der zugrundeliegenden Herzerkrankung.

Download Original-Beitrag Diabetes, Stoffwechsel und Herz, Band 27,6/2018

Curriculum Herzgruppenleiter der DGPR – Innere Medizin

Die DGPR hat Anfang 2018 ein neues Curriculum für Übungsleiter erarbeitet, die sich nun im Bereich Innere Medizin von den Landesorganisationen der DGPR fortbilden lassen können.

„Mit dieser neuen Fortbildungsmöglichkeit der DGPR sind Übungsleiter nunmehr in der Lage, außer Herzgruppen auch Diabetes-, Lungen- und Gefäßsportgruppen sowie Rehasportgruppen für Nierenkranke zu leiten“, so Gunnar Thome, Diplom-Sportpädagoge, zweiter Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen und zuständig für Aus- und Weiterbildung, der das Curriculum maßgeblich erstellt hat.

„Im Referententeam sind Ärzte, Sportwissenschaftler und Sportpädagogen, Ernährungswissenschaftler, Psychologen und Rettungssanitäter, die über langjährige Erfahrungen im Rehasport verfügen. Dadurch werden alle relevanten Inhalte des ganzheitlichen Ansatzes der Rehabilitation für die praktische Tätigkeit von Übungsleitern in Rehasportgruppen auf anschauliche Weise und leicht verständlich vermittelt“, führt Gunnar Thome weiter aus.

Das Curriculum wird von der Deutschen Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin (DGA) mitgetragen; in Brandenburg konnten Referenten der DGA für das pAVK-Modul gewonnen werden. Die Ausbildung wird bereits nach dem neuen Curriculum durchgeführt.

„Insbesondere Herzgruppen-Übungsleiter profitieren durch ihre bereits hoch qualifizierte Ausbildung im Bereich der Herz- und Kreislauferkrankungen von der Expertise der DGPR und ihrer Landesorganisationen und haben nun die Chance, sich auch im Bereich der Inneren Medizin fortzubilden. Die Rückmeldungen zeigen uns, dass wir mit dieser neuen Fortbildungsmöglichkeit auf dem richtigen Weg sind und ein gut nachgefragtes Fortbildungsangebot entwickelt haben“, so Frau Dr. med. Manju Guha, Präsidentin der DGPR.

Die Fortbildungsmöglichkeit wurde dem Verband der Ersatzkassen (vdek) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) angezeigt und kann damit bundesweit angeboten und durchgeführt werden. Ansprechpartner für interessierte Übungsleiter sind die Landesorganisationen der DGPR. Das Curriculum steht im Mitgliederbereich als Download zur Verfügung.

Ärztliche Betreuung von parallel stattfindenden Herzgruppen in räumlicher Nähe – Modifizierung der BAR-Rahmenvereinbarung, Ziffer 12.2 ab 31.07.2017

Seit dem 31. Juli 2017 ist es Anbietern von Herzgruppen möglich, nur noch eine ärztliche Betreuung für maximal drei parallel stattfindende Herzgruppen in räumlicher Nähe zu stellen. Dieser Regelung stimmten die Rehabilitationsträger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Bundesebene in einem gemeinsamen Abstimmungsprocedere einstimmig zu. Vorausgegangen war ein gemeinsamer Antrag der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) und dem Deutschem Behindertensportverband (DBS) von Februar 2017.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Betreuung durch nur eine/n Herzgruppenarzt/-ärztin sicherzustellen:

  • Die Übungsräume müssen auf einer Ebene liegen und untereinander schnell und barrierearm erreichbar sein
  • Der/dem anwesenden Ärztin/Arzt und den Übungsleitungen muss der kürzeste Weg zum Erreichen der verschiedenen Gruppen bekannt sein; das gilt auch für etwaige Vertretungen
  • Die Anwesenheitszeit der/des Ärztin/Arztes (gemäß Rahmenvereinbarung mind. 60 Minuten) muss zwingend innerhalb der Rehabilitationssportgruppen erfolgen und ist auf die jeweiligen Gruppen bedarfsabhängig zu verteilen
  • Der Defibrillator und der Notfallkoffer müssen zentral deponiert und zu jeder Zeit für alle Gruppen zugänglich sein
  • Im Falle eines Notfalles oder Unfalls ist die Übungseinheit in der betroffenen Gruppe abzubrechen und entsprechende Notfallmaßnahmen einzuleiten (Erste-Hilfe-Maßnahmen, Rufen des Rettungsdienstes).

Diese Regelung eignet sich insbesondere für Herzgruppen, die parallel in Mehrfachturnhallen trainieren, oder in geeigneten Praxisräumen o.Ä., wenn diese, wie oben erwähnt, schnell und barrrierearm erreichbar sind und auf gleicher Ebene liegen. Die räumliche Anforderung von 5 m² pro Teilnehmer (bei Herzgruppen mit 20 Teilnehmern somit 100 m² Raumgröße) ist entsprechend zu beachten.

Herzgruppen, die von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, können sich umgehend mit ihrer anerkennenden Stelle in Verbindung setzen und den erforderlichen Nachweis über die einzuhaltenden Bedingungen erbringen. Ebenso sind die Herzgruppenteilnehmer sowie die verordnenden Ärzte über die von der BAR-Rahmenvereinbarung abweichenden Regelung zu informieren. Die jeweiligen anerkennenden Stellen wiederum sind angehalten, die Rehabilitationsträger (GKV und DRV) zu informieren, welcher Leistungserbringer von der neuen Regelung Gebrauch machen wird.

Gesetzliche Grundlagen

Rehabilitationssport in Herzgruppen ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 43 SGB V in Verbindung mit § 64 SGB IX. Die Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger), haben gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) und der Deutschen Rheuma-Liga (DRL) nach Beratungen auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining durch die am 1. Oktober 2003 in Kraft getretene Rahmenvereinbarung neu geregelt. Die "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1.10.2003" löste die bis dahin geltende „Gesamtvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 1994“ ab. Fortgeschrieben wurde diese als "Rahmenvereinbarung vom 1.10.2003 i.d.F. vom 01.01.2007". Anlass für eine weitere Fortschreibung war ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.06.2008, dass eine generelle zeitliche Befristung des Funktionstrainings bzw. Rehabilitationssports als unzulässig erklärte. Seit Beginn des Jahres 2011 liegt die Rahmenvereinbarung in der aktuell gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011, zu der eine Reihe weiterer Verbände ihren Zutritt erklärt hat, vor: 

Download Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining zum 01.01.2011

Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung regelt eine zwischen der DGPR und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) geschlossene „Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports in Herzgruppen" gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX die Durchführung und Finanzierung, in der u.a. auch die Höhe der Vergütung geregelt ist.

Download Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports in Herzgruppen vom 01. September 2016 (Vereinbarung Rehasport 2016 - DGPR - vdek)

Hinweis: Mit den nicht dem vdek angeschlossenen gesetzlichen Krankenkassen sind auf Landesebene separate Vereinbarungen zu treffen. Auskünfte erteilen die jeweiligen DGPR-Landesorganisationen.

Als verantwortliche Dachorganisation auf Bundesebene hat die DGPR in einem Positionspapier das etablierte Konzept "Herzgruppe" auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung veränderter gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben weiterentwickelt und zukunftsweisend konkretisiert.
Download Herzgruppe. Positionspapier der DGPR. Eigenverlag, Koblenz, Februar 2013. 

Organisatorisch werden Herzgruppen von den Landesorganisationen der DGPR betreut und unterstützt. Bitte wenden Sie sich zu allen weitergehenden Fragen an die in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Trägerverbände des Rehabilitationssports in Herzgruppen.
zu den Kontaktadressen der DGPR-Landesorganisationen

Information für Ärzte

Für praktische Hilfen zur Gründung von Herzgruppen können sich interessierte Ärzte an die Landesorganisationen der DGPR wenden.

zu den DGPR-Landesorganisationen

Information für Patienten

  • Was ist eine Herzgruppe?
  • Gehören Sie zu den Patienten, denen der Hausarzt die Teilnahme in einer Herzgruppe verordnen sollte?
  • Was geschieht in einer Herzgruppe?
  • Warum lohnt sich die Teilnahme an einer Herzgruppe?
  • Was können Sie tun, um an den Veranstaltungen einer Herzgruppe teilnehmen zu können?

Was ist eine Herzgruppe?

Die Herzgruppe am Wohnort ist eine Gruppe von Patienten mit koronarer oder einer anderen Herzkrankheit. Eine solche Gruppe trifft sich unter der Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters und eines kardiologisch erfahrenen Arztes regelmäßig, zumeist einmal wöchentlich, um gemeinsam durch Bewegungstherapie, Entspannungsübungen, Gruppengesprächen und andere Maßnahmen (z.B. Ernährungsberatung) die Reduzierung der kardiovaskulären bzw. Herz-Kreislauf-Risikofaktoren anzustreben. Bewegungstherapie als wesentlicher Bestandteil ist dabei die ärztlich verordnete, dosierte, der Leistungseinschränkung des Patienten individuell angepasste und ärztlich überwachte körperliche Aktivität. Die Verantwortung für die gesamte Therapie jedes Teilnehmers liegt beim behandelnden Arzt.
Es wird nach Grad der Belastbarkeit unterschieden:
Trainingsgruppe: Belastbarkeit zwischen 75 Watt oder besser 1 Watt/kg Körpergewicht.
Übungsgruppe: Belastbarkeit weniger als 75 Watt oder besser weniger als 1 Watt/kg Körpergewicht.
Gemischte Gruppe: die übliche Gruppeneinteilung kann zum Teil aus räumlichen oder personellen Gründen nicht vorgenommen werden oder es werden aus psychologischen, didaktischen oder medizinischen Gründen alle Patienten in einer Gruppe zusammengefasst.

Impressionen aus der Herzgruppe (Video)

Gehören Sie zu den Patienten, denen der Hausarzt die Teilnahme in einer Herzgruppe verordnen sollte?

  1. Patienten mit koronarer Herzerkrankung
     · mit stabiler Angina pectoris
     ·  nach Herzinfarkt und Reinfarkt
     · nach Bypassoperation
     · nach Ballondilatation, der sog. "perkutanen transluminalen coronaren Angioplastie" (PTCA)
  2.  Patienten mit Herzfehlern und Herzklappenfehlern, insbesondere nach operativer Korrektur
  3. Patienten nach Herztransplantation
  4. Patienten nach Myocarditis
  5. Patienten mit Kardiomyopathien (KM)
  6. Patienten nach Schrittmacherimplantation
  7. Patienten mit implantiertem Defibrillator
  8. Patienten mit ausgesprochen funktionellen Herz-Kreislauf-Störungen,
    z. B. dem hyperkinetischen Herzsyndrom

An medizinischen Unterlagen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen, sind erforderlich:

  • Ärztlicher Untersuchungsbefund
  • Ergometerbelastung
  • Bestimmung der linksventrikulären Funktion, z. B. Echo
  • Bei Herzpatienten mit Anschlussheilbehandlung oder nach regulärer Heilmaßnahme: der Bericht der Rehabilitationsklinik

So sieht z. B. die Verordnung des Hausarztes aus:
Rezept: Teilnahme in einer Herzgruppe (Trainings-/Übungsgruppe) für 90 Übungseinheiten in 24 Monaten (= regelhafte Leistungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung); Diagnose: Zustand nach Myokard-Infarkt.
Der Patient legt das rosa Formular (Muster 56) zur Genehmigung bei der Krankenkasse vor.

Was geschieht in einer Herzgruppe?

"Wer rastet - der rostet" - Die Mitglieder einer Herzgruppe treffen sich in der Regel einmal in der Woche zum gesundheitsorientierten Sport, zu Spielen und Gesprächen.
Bei Sport und Spiel geht es jedoch nicht darum, Höchstleistungen zu erreichen. Vielmehr wird den Teilnehmern in der Herzgruppe die Möglichkeit gegeben, an ihrem Wohnort die in der Rehabilitationsklinik erlernte Bewegungstherapie fortzusetzen. Dabei soll sich jeder so viel belasten, wie es sein Gesundheitszustand erlaubt und vom Arzt und Übungsleiter für Herz und Kreislauf für notwendig gehalten wird. Durch die richtig dosierte Bewegung werden Herz und Kreislauf trainiert. Ein trainiertes Herz strengt sich weniger an bei den Belastungen im Beruf, beim Treppen steigen oder zum Beispiel beim Tragen von Einkaufstaschen. Auch ist ein trainiertes Herz gegenüber Rhythmusstörungen widerstandsfähiger.
Die Gefahr, daß Sie sich bei Sport uns Spiel in der Herzgruppe überfordern, besteht praktisch nicht. Dafür sorgen Ihr Hausarzt, der Übungsleiter und der Herzgruppenarzt.

Warum lohnt sich die Teilnahme an einer Herzgruppe?

Mitgliedern einer Herzgruppe fällt es leichter, gesund zu leben, als Herzpatienten, die keiner Gruppe angehören. Das beweist eine an der Universität Heidelberg durchgeführte Studie: Die zu Herzkrankheiten führenden Risikofaktoren wie z. B. Rauchen, zu hohe Blutfette, Übergewicht und Bluthochdruck werden in der Gruppe besser und auf Dauer abgebaut. Die Berliner KHK- Studie zeigt, daß die Sterblichkeit und Reinfarkthäufigkeit bei Teilnehmern einer Herzgruppe deutlich niedriger ist, als bei Patienten, die nicht in einer Herzgruppe mitgemacht haben. In der Herzgruppe lernen Sie, Ihre Belastungsfähigkeit richtig einschätzen. Und - Sie blicken wieder hoffnungsvoller in die Zukunft. Für viele Herzgruppenmitglieder sind die Gespräche mit den Teilnehmern interessant, die schon länger der Gruppe angehören. Es werden Erfahrungen ausgetauscht, die Ihnen helfen, Probleme zu lösen. Darüber hinaus entstehen in der Gruppe häufig neue Freundschaften, in die auch die Lebenspartner mit einbezogen werden.
Zu den Angeboten der Herzgruppen gehören vielfach auch Entspannungstechniken und Ernährungsberatung. Es werden Fragen zu beruflichen, familiären oder medizinischen Problemen beantwortet. Daneben bieten zahlreiche Gruppen - überwiegend von Mitgliedern selbst organisierte - Veranstaltungen wie: Besichtigungen, Wanderungen, Tanzfeste, Theaterbesuche und sogar Wander- und Skilanglauf- Urlaube. Daran sollen natürlich auch die Lebenspartner teilnehmen.

Was können Sie tun, um an den Veranstaltungen einer Herzgruppe teilnehmen zu können?

  1.  Ärztliche Empfehlung einholen (behandelnder Arzt, Hausarzt)
  2. Bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung den Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport vorlegen (Muster 56)
  3.  Zur weiteren Information und Vermittlung einer Herzgruppe am Wohnort wenden Sie sich an die jeweilige zuständige Landesorganisation. Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben.
  4. Eine Gruppe "aussuchen" und anschauen, bzw. zur Probe mitmachen

Quellen: "Die Herzgruppe am Wohnort" LAG Hamburg und LV Rheinland-Pfalz